Qualitätsjournalismus oder Stefan Niggemeier auf der Flucht?
Endlich hat sich mal ein so genanntes Qualitätsmedium der Abmahnerei von Blogs und anderen Internet-Seiten angenommen, wir hatten neulich kritisiert, dass dies zu selten der Fall sei. Der österreichische "Standard" widmete dem Thema in Print und Online 800 Zeichen, das ist wenig, aber dafür sind umso mehr Fehler in dem Beitrag. Gehen wir den Artikel doch mal der Reihe nach durch.
Die Überschrift:
Erster Satz des Artikels:
Aber der "Standard" bemüht sich Klarheit zu schaffen, das ist redlich - nächster Satz:
Der nächste Satz:
Jetzt wird's richtig spannend:
Kommen wir zum letzten Satz:
Die Überschrift:
"FAZ"-Journalist Niggemeier wegen Postings abgemahntNicht ganz richtig: Niggemeier war von 2001 bis 2006 laut seinem Lebenslauf (der ist auch online einsehbar, das kann man also auch ohne zu telefonieren recherchieren) verantwortlicher Medienredakteur bei der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" und schreibt meines Wissens derzeit auf freier Basis für dieses Blatt.
Erster Satz des Artikels:
Stefan Niggemeier, Fernsehkritiker der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" wurde wegen zweier Postings auf seiner Homepage stefan-niggemeier.de verurteilt.Jetzt wird's a bisserl viel, Freunde: Also Niggemeier hat meines Wissens zwar viel Ahnung vom Fernsehen und schreibt auch gerne und oft darüber, aber er ist nicht explizit als "Fernsehkritiker" tätig, und wohl auch nicht (siehe oben) für dieses Blatt. Hui, "wegen zweier Postings auf seiner Homepage stefan-niggemeier.de" wurde er also "verurteilt". Da nehme ich mal an, dass er die Postings auf seiner Homepage (und nicht seinem Weblog) verfasst hat. Ha, und "verurteilt" wurde er also auch gleich.
Aber der "Standard" bemüht sich Klarheit zu schaffen, das ist redlich - nächster Satz:
Der umstrittene Gewinnspieleveranstalter Callactive fühlte sich durch zwei Kommentare in Niggemeiers-Fernsehblog beleidigt und ließ den Journalisten abmahnen.Aha, die "Postings" waren also "Kommentare", hm, vielleicht hätte man dazu schreiben sollen, dass es sich um Leser-Kommentare handelte, wie Niggemeier in seinem Beitrag "In eigener Sache" schrieb. Aus der Homepage wird jetzt ein "Fernsehblog", was der Sache wohl einigermaßen gerecht wird, genaugenommen ist es ein Medienblog. Interessant wäre es vielleicht für die Leser gewesen, zu erfahren, wo und wie der "umstrittene Gewinnspieleveranstalter Callactive" denn tätig ist.
Der nächste Satz:
Das Landgericht Hamburg erließ eine einstweilige Verfügung, die Niggemeier die in den Kommentaren gemachten Äußerungen untersagt.Volltreffer: Dieser Satz ist richtig! Steht auch fast genauso auf Niggemeiers Blog.
Jetzt wird's richtig spannend:
Der TV-Kritiker verabschiedete sich vorerst in den Urlaub, der Blog bleibt einstweilen geschlossen.Den "TV Kritiker" schenken wir uns, wichtiger ist, dass er sich wohl nur wegen dieser Sache "vorerst" aus dem Staub gemacht hat, so könnte man das lesen. Immerhin verrät uns der "verurteilte" Niggemeier auf seinem Blog etwas von seinen Fluchtplänen: "Ich habe gehört, es gibt ein Leben außerhalb des Internets. Die nächsten zehn Tage gucke ich mal nach, ob das stimmt." Dass das Blog "einstweilen geschlossen" bleibt, scheint auch nicht zu stimmen, es wird, wie Niggemeier ebenso mitteilte, von einem Vertreter bespielt und war auch in den letzten Tagen nicht offline.
Kommen wir zum letzten Satz:
Callactive geht auch gegen andere Kritiker vor: Die Plattform call-in-tv.de darf nach Gerichtsbeschluss nicht mehr von "verwirrten Anrufern" schreiben.Ich würde sagen: Ist okay so. Hm, dann dürfen sie halt nicht mehr von "verwirrten Anrufern" schreiben, da wird ihnen wohl auch kein Zacken aus der Krone fallen, mag man als Leser denken. Für den gemeinen Leser etwas deutlicher schreibt es der Medienprofessor Horst Müller bei Blogmedien:
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München muss der Berliner [der Betreiber von call-in-tv.de, T.M.] mit einer Strafe von bis zu 250.000 Euro rechnen, wenn in seinem Forum noch einmal der Begriff “verwirrte Anrufer” im Zusammenhang mit Anrufsendungen des Endemol-Tochterunternehmens Callactive auftauchen sollte.Sorry, liebe Kollegen vom "Standard", aber das war wohl gar nichts.
Netzjournalist - 2007/08/07 13:22